Amalgamverbot
14.01.2025 - Durch eine Richtlinie der EU gilt ab dem 01.01.25 ein Verbot für Amalgam als Füllungsmaterial in der Zahnmedizin. Das Verbot gilt für alle Patienten unabhängig von der Art der Versicherung. Ziel soll es sein, den Eintrag von Quecksilber in die Umwelt zu reduzieren. Zwar ist die Zahnmedizin nur für 0,2 % des weltweiten Quecksilberverbrauchs verantwortlich, aber die Zahnärzteschaft hat sich dieser Entwicklung nicht entgegengestellt.
Als gesetzlich versicherter Patient haben Sie nun die Wahl zwischen verschiedenen quecksilberfreien Materialien, insbesondere Füllungskunststoffe. Die gibt es in unterschiedlichen Ausführungen. Als Ersatz für die Amalgamfüllung bieten wir Ihnen in unserer Praxis ein einfach zu verarbeitendes Kunststoffmaterial an, das eine ausreichende Haltbarkeit hat und optisch gut akzeptabel ist.
Dennoch empfehlen wir meist das höherwertige Compositmaterial, welches aufwendiger verarbeitet wird und wesentlich länger hält. Die bewährten Compositfüllungen werden von der Krankenkasse leider nicht voll übernommen, rechnen Sie mit einem Eigenanteil von 40 bis 70 Euro.
Für privat versicherte Patienten ändert sich nichts. Wir haben ohnehin seit längerem kein Amalgam verwendet. Im Privatbereich ist die hochwertige Compositfüllung die Füllung der Wahl und wird voll erstattet.